Auch
sollten Sie wissen, dass eine Bescheinigung
(Bedürfnisnachweis) zum Kauf einer eigenen
Waffe erst nach 12 Monaten Mitgliedschaft
ausgestellt werden darf und von der Trainingsbeteiligung
abhängig ist. Vorher ist eine Sachkundeprüfung
abzulegen. Sachkundelehrgänge mit Prüfung werden
über das Ordnungsamt Kassel im Rahmen
der Schulung zur Waffensachkunde gem. §
7 Abs. 1 WaffG und § 2 Abs. 3 AWaffV
durchgeführt.
Vereinswaffen stehen zur Verfügung.
Wir legen Wert auf Mitglieder, die echtes
Interesse am sportlichen Wettkampfschießen
haben und auch bereit sind, am Vereinsleben,
an Meisterschaften und Rundenwettkämpfen
teilzunehmen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie in diesen
Punkten zu uns passen, sind Sie uns herzlich
willkommen. |